Ausbildung

Voraussetzungen für die Teilnahme am Ausbildungskurs "Hippotherapeut/in"

  • abgeschlossene Ausbildung als Physio- oder Ergotherapeut/in
  • mindestens 1 Jahr Berufserfahrung mit neurologischen Patienten (Empfehlung)
  • Erfahrung im Umgang mit Pferden, speziell Führen/Bodenarbeit
  • reiterliche Grundkenntnisse
  • Praktikum (Hospitation) zwischen dem 1. und 2. Teil von mindestens 10 Stunden

Dauer der Ausbildung

Kursteil 1: 5 Tage
Kursteil 2: 5 Tage
Prüfung: 1 Tag

Kosten der Ausbildung

Kursteil 1: € 800.- 
Kursteil 2: € 800.- 
Prüfungstag: € 120.- 

Fachbuch zur Ausbildung (optional): € 54,90

    Ausbildungsinhalte

    Teil 1 Physiotherapeutische und hippotherapeutische Grundlagen

    Praxis

    • Hippologische Grundlagen (Pferdebeurteilung, Auswahl und Ausbildung des Therapiepferdes)
    • Praktische Arbeit mit Pferden und Selbsterfahrung
    • Reitersichtung
    • Hospitation bei der Durchführung der Hippotherapie
    • Transfer des Patienten vom und aufs Pferd

    Theorie

    • Grundlagen der Bewegungsanalyse von Pferd und Mensch (Bewegungsübertragung, Beobachtungskriterien, Hippotherapie-Sitz)
    • Abgrenzung zu anderen Therapien mit dem Pferd
    • Hilfsmittel
    • Infrastruktur
    • Indikationen/ Kontraindikationen
    • Ziele und Wirkungsweise der Hippotherapie
    • Hippotherapie-spezifischer Befund
    • Betriebswirtschaftliche Überlegungen
    • Vortrag Pferde-Tierarzt
    • Lernzielkontrolle

    Teil 2 Praktische Anwendung der Hippotherapie

    Praxis

    • Hippotherapie-spezifischer Befund bei Erwachsenen und Kindern
    • Therapeutische manipulative Hilfen
    • Praktische Durchführung der Hippotherapie

    Theorie

    • Behandlungsstrategien
    • Ausweichmechanismen
    • Neurologische Symptome und ihre Konsequenzen in der Hippotherapie
    • Rechtliche Grundlagen
    • Marketing
    • Berufspolitik
    • Neurologische und pädiatrische Arztvorträge

    Prüfung

    • Schriftliche Abschlussarbeit mit Videodokumentation, die 4 Wochen vor dem Prüfungstag eingeschickt wird
    • Mündliche Prüfung mit Besprechung der Abschlussarbeit
    • Schriftliche Prüfung

    Richtlinien für die Durchführung der Hippotherapie

    Als Ausbildungsstätte werden von der DHA Richtlinien zur Durchführung der Hippotherapie herausgegeben, nach denen sich die Absolventen zu richten haben.

    Es gibt eine Checkliste zur Qualitätssicherung in der Hippotherapie.
    Diese ist untergliedert in:

    • 1. Strukturqualität
    • 2. Prozessqualität
    • 3. Ergebnisqualität

    1. Strukturqualität

    1.1. Eine Pferdehaftpflichtversicherung mit Zusatz "Hippotherapie" sollte abgeschlossen sein.

    1.2. Eine Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers muss vorliegen.

    1.3. Ein in "Hippotherapie" ausgebildeter Therapeut muss anwesend sein. Der Therapeut muss eine Hippotherapieausbildung abgeschlossen haben, die von der DHA hinsichtlich der Dauer und des Inhaltes als ausreichend anerkannt ist.

    1.4. Hippotherapie wird als Einzelbehandlung durchgeführt.

    1.5. Es muss ein für die Durchführung der Hippotherapie geeignetes, entsprechend ausgebildetes Pferd verwendet werden (Eignung und Ausbildung richtet sich nach den Empfehlungen der DHA).

    1.6. Die Hippotherapie sollte

    • an Orten stattfinden, die für die therapeutische Zielsetzung geeignet sind
    • auf Wegen stattfinden, auf denen die Sicherheit des Patienten gewährleistet ist
    • in Hallen oder auf Reitplätzen durchgeführt werden, auf denen parallel kein Reitbetrieb stattfindet

    1.7. Es muss eine sichere Aufsteigehilfe vorhanden sein.

    1.8. Es müssen notwendige therapeutische Hilfsmittel wie Sattel, Decken, Bügel, Gurt, Sicherungsgeräte, Sicherheitssteigbügel vorhanden sein (die notwendigen Hilfsmittel richten sich nach den Empfehlungen der DHA).

    1.9. Ein ausgebildeter Pferdeführer soll das Pferd führen.

    2. Prozessqualität

    2.1. Die Therapiezeit inkl. Auf- und Absteigen des Patienten sollte in der Regel 20-30 Minuten betragen. Die Behandlungsdauer richtet sich nach dem Zustand des Patienten.

    2.2. Ein Eingangsbefund des Patienten muss erstellt werden.

    2.3. Eine Verlaufskontrolle der Behandlung des Patienten muss erstellt werden.

    3. Ergebnisqualität

    3.1. Erfüllt ein Patient die physischen Mindestanforderungen für die Durchführung der Hippotherapie nicht mehr, sollte keine Hippotherapie mehr durchgeführt werden.

    3.2. Wenn der Patient alle hippotherapiespezifischen Anforderungen und Aufgaben erfüllen kann, ist die Hippotherapie nicht mehr indiziert